Humanizing Digital
Jetzt handeln!Das BFSG kommt im Sommer 2025.
Digitale Präsenzen müssen für alle zugänglich gestaltet werden.
Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung. Als schwerbehindert gelten Personen, mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2023 waren 9,3 % der Menschen in Deutschland schwerbehindert. Hinzu kommen ca. 2,8 Millionen Menschen, die mit mit einer leichten Behinderung leben.
Alle Websites, die an Endkunden verkaufen, müssen ab dem 28.06.2025 barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in nationales Recht umsetzt. Das Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren in der digitalen Welt abzubauen, um Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten den gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Barrierefreie Webseiten helfen aber nicht nur behinderten Personen, sondern bieten ebenfalls Vorteile für andere beeinträchtigte Zielgruppen, wie Senioren, Nicht-Muttersprachler oder Personen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten.
Statistiken
Schwerbehinderung ca. 9%
Leichte Behinderung ca. 3%
Unzureichend lesen/schreiben ca. 7%
Nicht-Muttersprachler ca. 15%
Älter als 65 Jahre ca. 22%
Unser Angebot
Die folgenden Kacheln erklären, welche Anhaltspunkte wir zur Bewertung von Webseiten nutzen.
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Senior Managerin
s.kraemer@reply.de
Head of UX / Accessibility
m.schuermann@reply.de
UX / Accessibility
Consultant
n.schroeck@reply.de